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Der traditionelle Begriff Kur umfasst ein weitverzweigtes System von
Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen. In der neuen Sozialgesetzgebung
wird der Begriff Kur nicht mehr verwendet. Für Mitglieder der
Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Gesetzlichen Rentenversicherung
(GRV) sind vor allem die folgenden Formen von Bedeutung: |